Heizungsgesetz
Ab 2024 sollte jede neu eingebaute Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien laufen — so der Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG), den das Bundeskabinett am 19. April 2023 beschloss. Die Absicht war gut: keine neuen fossilen Kessel mehr, die 20 Jahre lang CO₂ ausstoßen. Das Ergebnis: 2023 wurden in Deutschland 790.500 Gasheizungen verkauft, 32 % mehr als im Vorjahr; danach brach der gesamte Heizungsmarkt ein, und seit dem 29. Juli 2026 gilt mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ein Nachfolgegesetz ohne 65-%-Regel. Der Grund ist nicht offensichtlich: Ein Verbot mit Ansage wirkt bis zum Stichtag wie eine Kaufempfehlung für das Verbotene — und ein Gesetz, dessen Bestand offen ist, macht Abwarten zur klügsten Strategie.
Was das Modell zeigt — und was nicht
Das Modell verfolgt Quartal für Quartal von 2022 bis 2035, welche Heizung eingebaut wird, wenn jährlich rund 900.000 Geräte ersetzt werden müssen. Haushalte vergleichen die Jahreskosten von Gaskessel und Wärmepumpe (Strom-/Gaspreis, Förderung, CO₂-Preis) und reagieren auf ein angekündigtes Verbot auf zwei Arten: Sie ziehen den Kauf eines fossilen Kessels vor, oder sie warten ab, bis klar ist, ob das Gesetz Bestand hat. Gezeigt wird der Erwartungswert: Mit Wahrscheinlichkeit p wird das Verbot zurückgenommen oder verwässert. Vergleichsmaßstab ist dieselbe Welt ohne Verbot; die CO₂-Bilanz zählt, was tatsächlich ausgestoßen wird — von neuen Gaskesseln, von Wärmepumpen mit dem Strommix des jeweiligen Jahres und von alten Kesseln, die länger oder kürzer laufen.
Vorzieheffekt und Abwarten: zwei Reflexe auf dieselbe Ankündigung
Wer ohnehin einen Gaskessel will und dessen alte Anlage in ein, zwei Jahren fällig wäre, rechnet einfach: Der vorzeitige Tausch kostet im Modell 125 € je Quartal (der neue Kessel muss entsprechend früher wieder ersetzt werden), der erzwungene Umstieg nach dem Stichtag im Schnitt rund 20.000 €. Schon eine kleine Wahrscheinlichkeit, vom Verbot erfasst zu werden, genügt — der Kessel wird vorgezogen, begrenzt nur durch die Kapazität der Handwerker. Ökonomen kennen das Muster als intertemporale Substitution; es erinnert an das „Grüne Paradoxon“ (Hans-Werner Sinn): Die Ankündigung künftiger Strenge beschleunigt heute das Verhalten, das sie beenden soll — für angekündigte CO₂-Steuern zeigen das Smulders, Tsur und Zemel (2012) auch ohne knappe Rohstoffe. Gleichzeitig entsteht ein Optionswert des Wartens: Wer nicht weiß, ob Regeln und Förderung in einem Jahr noch gelten, repariert den alten Kessel und verschiebt die Entscheidung. Beides zusammen ergibt erst einen Buckel, dann ein Loch.
Das Preisverhältnis von Strom zu Gas
Eine Wärmepumpe macht aus 1 kWh Strom etwa 3 kWh Wärme (Jahresarbeitszahl 3). Im Betrieb ist sie deshalb erst günstiger als ein Gaskessel, wenn Strom weniger als gut dreimal so viel kostet wie Gas. In Deutschland war Strom 2022 rund 3,8-mal so teuer wie Gas (KfW Research 2025) — das Verbot musste also gegen das Preissignal arbeiten. Der Ländervergleich von KfW Research (21 Länder) zeigt, wie stark der Preis wirkt: Eine Halbierung des Strompreises oder eine Verdoppelung des Gaspreises ließe in Deutschland nahezu eine Verdoppelung des Wärmepumpen-Absatzes erwarten (+80 %).
Der Vorzieheffekt
Ein Stichtag verändert nicht, ob ein Kessel ersetzt wird, sondern wann. Wer das bald Verbotene bevorzugt, kauft es, solange es erlaubt ist. Je länger die Frist, desto mehr Haushalte schaffen den Tausch rechtzeitig — die Frist, die Bürgern und Handwerk Zeit geben soll, ist zugleich das Fenster für den Buckel. Nach dem Stichtag fehlen genau diese Käufe: Auf den Buckel folgt ein Loch. Dass Vorlauf auch erwünschtes Verhalten auslösen kann, zeigt die britische Zuckersteuer: Dort nutzten die Hersteller die zwei Jahre bis zum Start, um Zucker aus den Rezepten zu nehmen.
Der Optionswert des Wartens
Eine Heizung ist eine Investition, die sich nicht rückgängig machen lässt. Ist offen, welche Regeln und welche Förderung in einem Jahr gelten, hat Abwarten einen Wert: Man behält die Option, später besser informiert zu entscheiden (Dixit & Pindyck 1994). Der alte Kessel wird repariert statt ersetzt — und stößt weiter CO₂ aus. Unsicherheit über ein Gesetz bremst deshalb auch jene, die das Erwünschte tun wollten.
Das Modell in fünf Schritten
1. Kostenvergleich. Der jährliche Kostenvorteil V der Wärmepumpe: Gaskosten (mit CO₂-Preis c) minus Stromkosten (Preisverhältnis r) minus die Mehrinvestition nach Förderung s, verteilt auf 20 Jahre:
− a·[IWP·(1−s) − IG]
mit H = 17.500 kWh Wärme, η = 0,95, JAZ = 3, pG = 10 ct/kWh, e = 0,2 kg CO₂/kWh, IWP = 30.000 €, IG = 10.000 €, a = 6,72 % (20 Jahre, 3 % Zins); c folgt dem nationalen CO₂-Preis (30 €/t 2023, 45 € 2024, 55 € 2025, 60 € 2026) und steigt danach linear auf den eingestellten Wert für 2035. 2. Wahl. Haushalte sind verschieden; der Anteil w, der freiwillig die Wärmepumpe wählt, folgt einer Logit-Kurve:
3. Vorziehen. Ein Gas-Haushalt, dessen Kessel τ Quartale nach dem Stichtag fällig wäre, tauscht vorzeitig, wenn der erwartete Verlust (1−p)·m·Λ größer ist als die Kosten κ·τ des früheren Tauschs. Λ ist der mittlere Verlust eines Gas-Haushalts bei erzwungenem Umstieg (Barwert über 20 Jahre: Λ = 14,88 · σ · (−ln w)/(1−w), in der Standardeinstellung rund 20.800 €), m die Reichweite des Verbots, κ = 125 € je Quartal. Die Handwerker schaffen je Quartal höchstens 130 % des normalen Volumens; was davon nicht für reguläre Einbauten gebraucht wird, ist die freie Kapazität. Im Bereich der Regler reicht der Anreiz fast immer aus, es bindet also die zweite Zeile. Weil abwartende Wärmepumpen-Haushalte (Schritt 4) Kapazität frei machen, ist der Buckel bei mittlerer Unsicherheit (p = 50 %) sogar am größten:
Buckel ≤ freie Kapazität × Vorlauf
4. Abwarten. Solange offen ist, ob das Gesetz bleibt (von der Ankündigung bis zehn Quartale nach dem Stichtag), verschieben fällige Haushalte den Tausch: Wärmepumpen-Haushalte den Anteil uWP, getrieben von der Unsicherheit (am größten bei p = 50 %), vom Verbot erfasste Gas-Haushalte den Anteil uG, in der Hoffnung auf Rücknahme. Danach wird der Stau über zwei Jahre abgebaut. Nach dem Stichtag bindet das Verbot im Erwartungswert den Anteil m·(1−p) der Gas-Haushalte:
5. CO₂-Bilanz. Gezählt wird der tatsächliche Ausstoß, Quartal für Quartal: Ein neuer Gaskessel stößt 3,5 t CO₂ pro Jahr aus (gerundete Setzung; aus den Kostenparametern ergäben sich 3,7 t), ein alter 4 t, eine Wärmepumpe 5.833 kWh Strom mal Emissionsfaktor (2,3 t im Jahr 2023, 0,6 t im Jahr 2035). ΔN ist der Unterschied im Gerätebestand zur Welt ohne Verbot; jeder Einbau ersetzt einen alten Kessel. Ein vorgezogener Kessel senkt den Ausstoß also leicht, ein aufgeschobener Tausch erhöht ihn. Die Lebensdauer-Sicht rechnet jedem zusätzlichen Gaskessel seine vollen 70 t zu (20 Jahre × 3,5 t):
+ eWP(t) · ΔNWP + 4 t · ΔNalt
ΔNalt = −(ΔNG + ΔNWP)
Lesehilfe
Verkaufte Geräte in Tausend (BDH). 2022: 598.500 Gasheizungen und 236.000 Wärmepumpen. Im Jahr der Debatte, 2023, springt Gas auf 790.500 (+32 %) — laut BDH vor allem im zweiten Halbjahr, während die Wärmepumpen-Nachfrage schon nachließ. 2024 fällt Gas auf 410.500 (−48 %) und die Wärmepumpe auf 193.000 (−46 %): erst der Buckel, dann das Loch. 2025 erholt sich die Wärmepumpe auf 299.000 (+55 %), Gas fällt weiter auf 276.500 (−33 %).
Vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz: 2023 bis 2026
Im Frühjahr 2023 wurde der Entwurf bekannt, am 19. April 2023 beschloss ihn das Kabinett: Ab dem 1. Januar 2024 sollte die 65-%-Regel für jede neue Heizung gelten. Nach monatelangem Streit verabschiedete der Bundestag am 8. September 2023 eine entschärfte Fassung — für bestehende Gebäude sollte die Pflicht erst greifen, sobald eine kommunale Wärmeplanung vorliegt (Fristen: 30. Juni 2026 für Großstädte, 30. Juni 2028 für alle übrigen Gemeinden). Die folgende Bundesregierung kündigte an, das Gesetz abzuschaffen; am 29. April 2026 brachte das Kabinett die Verschiebung des Starts der Pflicht in Städten über 100.000 Einwohnern vom 1. Juli auf den 1. November 2026 auf den Weg. Am 10. Juli 2026 beschloss der Bundestag das Gebäudemodernisierungsgesetz, das am 29. Juli 2026 in Kraft trat. Es streicht die 65-%-Regel — für Bestandsgebäude in Großstädten griff sie damit nie — und verlangt stattdessen für neue Gas- und Ölheizungen steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe („Bio-Treppe“: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040).
Vorzieh-Buckel
2023 wurden 790.500 Gasheizungen verkauft — 192.000 mehr als im Vorjahr (+32 %). Der Absatz von Ölheizungen verdoppelte sich nahezu (+99 %).
Lock-in
Ein Gaskessel läuft rund 20 Jahre. Wer vorzieht, entgeht dem Verbot: Jeder vorgezogene Kessel, den das Verbot sonst erfasst hätte, legt bei 3,5 t CO₂ pro Jahr (Modellannahme) etwa 70 t fest — im Modell gilt das für rund jeden siebten.
Attentismus
2024 schrumpfte der Heizungsmarkt um 46 % auf 712.500 Geräte, 2025 um weitere 12 % auf 627.000. Das Ziel von 500.000 Wärmepumpen pro Jahr wurde zweimal in Folge deutlich verfehlt.
Technologiewende — verspätet
Im ersten Halbjahr 2026 wurden 194.500 Wärmepumpen verkauft (+40 %), aber nur 134.000 Gasheizungen (+1 %): Mehr als die Hälfte des Markts entfällt nun auf die Wärmepumpe.
Vier Fälle: Was Ankündigungen und Kehrtwenden auslösen
Die Zahlen stammen von den Branchenverbänden; sie zeigen Abläufe, keine sauber isolierten Kausaleffekte. Gaskrise, Zinsen und Förderregeln spielten überall mit.
Rekord im Jahr der Debatte
Mit über 1,3 Millionen Wärmeerzeugern (+34 %) meldete der BDH für 2023 einen Rekord, der nach Angaben des Verbands von Vorzieh- und Sondereffekten geprägt war. Im ersten Halbjahr trieb die Angst vor Gasmangel die Wärmepumpe (Gesamtjahr: 356.000, +51 %); im zweiten Halbjahr trieben die Debatte um das Gebäudeenergiegesetz und die offene Förderung die Modernisierung mit Gas- und Ölkesseln, während der Wärmepumpen-Absatz zurückging.
Das Loch nach dem Buckel
2024: 712.500 Geräte (−46 %), davon 410.500 Gas (−48 %) und 193.000 Wärmepumpen (−46 %). 2025: 627.000 Geräte, niedrigster Stand seit 15 Jahren. Der BDH nennt politisch verursachte Unsicherheit als Hauptgrund — erst über das Gesetz von 2023, dann über dessen angekündigte Abschaffung. Auch die kommunale Wärmeplanung wirke vielerorts als Investitionsbremse.
Pflicht angekündigt, Pflicht gestrichen
2022 kündigte die Regierung an, dass ab 2026 beim Kesseltausch mindestens eine Hybrid-Wärmepumpe Pflicht wird; die Branche baute Kapazitäten auf. 2024 strich die neue Koalition die Pflicht. Der Absatz fiel 2024 um 30 % von 179.000 auf 125.000 Geräte — neben der politischen Unsicherheit nennt die Branche niedrige Gaspreise und Netzengpässe.
Verbot gelockert, Zuschuss erhöht
Im September 2023 lockerte die Regierung Sunak den für 2035 geplanten Ausstieg aus neuen Gaskesseln (Ausnahmen für etwa ein Fünftel der Haushalte) und erhöhte zugleich den Zuschuss für Wärmepumpen um 50 % auf 7.500 £. 2024 stieg der Absatz um 63 % auf 98.469 Geräte — gegen den europäischen Trend. Der Fall spricht für die Wirkung verlässlicher Anreize; ob die Lockerung geschadet hat, lässt sich daraus nicht ablesen.
Was für das Heizungsgesetz spricht
Die Kritik am Vorzieheffekt ist kein Argument gegen Ordnungsrecht an sich — und die Zahlen von 2023 lassen sich auch anders lesen. Die stärksten Einwände:
Verbote können funktionieren
Das norwegische Parlament verlangte 2012, das Heizen mit fossilem Öl bis 2020 zu verbieten; die Verordnung wurde im Juni 2018 erlassen und trat am 1. Januar 2020 in Kraft — über sieben Jahre nach der Ankündigung und ohne Rückzieher. Zwei Unterschiede zum deutschen Fall: Verboten wurde die Nutzung, nicht nur der Neueinbau, sodass Vorziehen nichts brachte; und Strom ist dort im Verhältnis so günstig, dass Norwegen mit 57 Wärmepumpen je 1.000 Haushalte Europas Spitze bildet. Eine lange Frist schadet also nicht per se, wenn das Verbot glaubwürdig ist und die Nutzung erfasst. Auch im Modell erreicht ein glaubwürdiges Verbot mit neun Monaten Vorlauf rund 90 % seiner Wirkung.
Der Preis allein reicht womöglich nicht
Vermieter zahlen die Heizung, Mieter die Heizkosten; viele Eigentümer rechnen nicht über 20 Jahre; und ein CO₂-Preis ist politisch ebenso angreifbar wie ein Verbot: Der Start des europäischen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (ETS2) wurde von 2027 auf 2028 verschoben (im Rat im November 2025 vereinbart, im März 2026 endgültig beschlossen), in Deutschland gilt 2026 ein Preiskorridor von 55 bis 65 €/t. Wer dem künftigen Preis nicht traut, reagiert auch auf ihn nicht — das spricht für Standards als Ergänzung. Warum der Preis grundsätzlich das günstigere Instrument ist, zeigt die Seite Emissionshandel.
2023 war ein Ausnahmejahr
Der Gasheizungs-Boom fiel in die Zeit nach der Gaskrise, mit aufgestauten Aufträgen und Lieferengpässen aus 2022 — und die Wärmepumpe erreichte 2023 einen Rekord. Der Einbruch 2024 war kein deutsches Sonderphänomen: In 13 europäischen Ländern sank der Wärmepumpen-Absatz um durchschnittlich 23 % (EHPA), auch wegen gesunkener Gaspreise und hoher Lebenshaltungskosten. Welcher Teil des Buckels auf das Gesetz zurückgeht, ist nicht sauber identifiziert.
Die Bilanz ist offen
Viele der 2023 eingebauten Brennwertkessel ersetzten ältere, ineffizientere Anlagen. Die Förderung von bis zu 70 %, die mit dem Gesetz kam, trug zur Erholung der Wärmepumpe 2025 und 2026 bei. Und sobald der ETS2 die Emissionen deckelt, führen zusätzliche Gaskessel vor allem zu höheren Zertifikatspreisen, nicht zwingend zu mehr CO₂. Auch im Modell erhöht das Verbot den Ausstoß in der Summe nur in Extremfällen; es bleibt vor allem weit hinter seinem Ziel zurück. Ob das Gesetz dem Klima unter dem Strich geschadet hat, ist deshalb ungeklärt — gesichert ist, dass im Jahr der Debatte deutlich mehr Gas- und Ölkessel verkauft wurden und der Branchenverband dies auf Vorzieheffekte durch die GEG-Debatte zurückführt.
Verbot mit Ansage simulieren: Buckel, Loch und CO₂-Bilanz
Quellen
- BDH — Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (19.02.2024): Pressemitteilung zur Jahresbilanz 2023 (Gesamtmarkt Wärmeerzeuger: 1,3 Mio. Geräte; Gas 790.500; Wärmepumpen 356.000). Zahlen für 2021/2022: BDH-Jahresbilanz 2022.
- BDH (2025): „Heizungen: Absatz 2024 um die Hälfte eingebrochen“, Pressemitteilung zur Jahresbilanz 2024.
- BDH (01.02.2026): „Jahresbilanz: Heizungsabsatz fällt auf niedrigsten Stand seit 15 Jahren“, Pressemitteilung; Gas- und Ölkessel 2025 (276.500 bzw. 22.500) nach Deutsche Handwerks Zeitung; Halbjahreszahlen 2026 nach pv magazine und Solarserver, 11.08.2026.
- Letz, C., Rode, J. & Römer, D. (2025): „Die Wärmepumpe etabliert sich in Europa – der Strompreis als Faktor“. KfW Research, Fokus Volkswirtschaft Nr. 487 (Strom-Gas-Preisverhältnis Deutschland 2022: 3,8).
- Dixit, A. K. & Pindyck, R. S. (1994): Investment under Uncertainty. Princeton University Press.
- Sinn, H.-W. (2008): Public policies against global warming: a supply side approach. International Tax and Public Finance 15, 360–394; Smulders, S., Tsur, Y. & Zemel, A. (2012): Announcing climate policy: Can a green paradox arise without scarcity? Journal of Environmental Economics and Management 64(3), 364–376.
- Mian, A. & Sufi, A. (2012): The Effects of Fiscal Stimulus: Evidence from the 2009 Cash for Clunkers Program. Quarterly Journal of Economics 127(3), 1107–1142.
- European Heat Pump Association (2025): Marktdaten 2024 (−23 % in 13 Ländern); EHPA (2024): Stellungnahme der niederländischen Branche zur Streichung der Pflicht ab 2026; Heat Pump Association UK (2025): „Record year for UK heat pump sales and training“; Carbon Brief (2023) zu den britischen Lockerungen.
- Gebäudeenergiegesetz, Novelle 2023 (Bundestag 08.09.2023, in Kraft 01.01.2024); Verschiebung der Großstadt-Frist: Kabinettsbeschluss vom 29.04.2026 (BDH-Pressemitteilung vom 30.04.2026; Argus Media); Gebäudemodernisierungsgesetz (Bundestag 10.07.2026, in Kraft 29.07.2026), Zusammenfassungen: Haufe und GÖRG, Juli 2026; ETS2-Verschiebung: Rat der EU (Position November 2025, förmlicher Beschluss 05.03.2026); CO₂-Preise nach Brennstoffemissionshandelsgesetz; Norwegen: Auftrag des Storting 2012, Verordnung vom 28.06.2018, Nutzungsverbot für Mineralöl zum Heizen seit 01.01.2020 (EU-Notifizierung TRIS; Eurofound, Fall NO-2018-26).
- Modellannahmen (Heizwärmebedarf, Investitionskosten, 3,5 t CO₂ pro Jahr und Gaskessel, Emissionsfaktor des Stroms 2035) sind gerundete eigene Setzungen; Emissionsfaktor Erdgas rund 0,2 kg CO₂/kWh nach Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz; Strommix 2023: 386 g CO₂/kWh (Umweltbundesamt, 2025).